Fragen? Rufen Sie uns an.
Nicht abgedeckte Baugruben, provisorische Treppenkonstruktionen oder schlecht beleuchtetes Baumaterial auf dem Gehweg – eine Baustelle ist immer eine Gefahrenquelle.
Als Bauherr sind Sie verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz anderer zu treffen. Mit der Bauherren-Haftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite und genießen umfassenden Schutz, wenn gegen Sie Schadenersatzansprüche wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens geltend gemacht werden – übrigens auch dann, wenn es darüber zum Rechtsstreit kommt.
Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an. Oder rufen Sie uns an und wir beraten Sie persönlich und individuell. Wir freuen uns auf Sie.
Weitere Infors zum Thema:
Jede Baustelle birgt Risiken. Deshalb legt der Gesetzgeber Ihnen verschiedene Pflichten auf, wenn Sie ein Haus bauen. Die folgenden Verpflichtungen haben Sie als Bauherr zu beachten:
Als Versicherungsnehmer zahlen Sie für die Bauherrenhaftpflicht nur einen einmaligen Betrag. Die Laufzeit der Versicherung beginnt mit dieser einmaligen Beitragszahlung und endet nach maximal zwei Jahren oder dem Abschluss der Bauarbeiten.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung springt dann ein, wenn dritte Personen auf Ihrer Baustelle Schaden erleiden - auch dann, wenn Sie keine Schuld tragen aber dennoch auf Schadenersatz verklagt werden. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die Abwehr der ungerechtfertigten Schadenersatzansprüche und trägt die Prozesskosten.
Sachschäden am eigenen Bau werden jedoch nicht abgedeckt. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet nur bei Schäden auf der Baustelle. Für weiterführenden Schutz bietet sich eine Bauleistungsversicherung an.