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Frank Thomas
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Bauherren-Haft­pflicht

Bauherren-Haft­pflicht


 

Nicht abgedeckte Baugruben, provisorische Treppenkonstruktionen oder schlecht beleuchtetes Baumaterial auf dem Gehweg – eine Baustelle ist immer eine Gefahrenquelle.

Als Bauherr sind Sie verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz anderer zu treffen. Mit der Bauherren-Haft­pflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite und genießen umfassenden Schutz, wenn gegen Sie Schadenersatzansprüche wegen eines Per­sonen-, Sach- oder Vermögensschadens geltend gemacht werden – übrigens auch dann, wenn es darüber zum Rechtsstreit kommt.

Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an. Oder rufen Sie uns an und wir beraten Sie persönlich und individuell. Wir freuen uns auf Sie.

 

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Ihre Pflichten als Bauherr

Jede Baustelle birgt Risiken. Deshalb legt der Gesetzgeber Ihnen verschiedene Pflichten auf, wenn Sie ein Haus bauen. Die folgenden Verpflichtungen haben Sie als Bauherr zu beachten:

  • Verkehrssicherungspflicht
    Sie sind dazu verpflichtet, die Verkehrssicherheit auf Ihrem Grundstück zu gewährleisten. Davon betroffen ist die Baustelle, die Zufahrt sowie das Materiallager. Sollte beispielsweise ein Fußgänger auf dem verschmutzten Gehweg ausrutschen und sich verletzen, so stellt das bereits einen Schadenfall dar, für den Sie als Bauherr haftbar gemacht werden können.
  • Überwachungspflicht
    Sie haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Ihre Baustelle korrekt gesichert ist und niemand zu Schaden kommt. Sollte etwa jemand wegen herunterfallender Bauteile verletzt werden, liegt dies in Ihrer Verantwortung.
  • Auswahlpflicht
    Als Bauherr tragen Sie außerdem die Verantwortung für die von Ihnen ausgewählten Baupartner und Handwerker. Da Sie die Gefahrenstelle veranlasst haben, sind Sie dazu verpflichtet, gewisse Sorgfaltspflichten einzuhalten.

Wie funktioniert die Bau­herren­haft­pflichtversicherung?

 Als Versicherungsnehmer zahlen Sie für die Bau­herren­haft­pflicht nur einen einmaligen Betrag. Die Laufzeit der Versicherung beginnt mit dieser einmaligen Beitragszahlung und endet nach maximal zwei Jahren oder dem Abschluss der Bauarbeiten.

Die Bau­herren­haft­pflichtversicherung springt dann ein, wenn dritte Per­sonen auf Ihrer Baustelle Schaden erleiden - auch dann, wenn Sie keine Schuld tragen aber dennoch auf Schadenersatz verklagt werden. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die Abwehr der ungerechtfertigten Schadenersatzansprüche und trägt die Prozesskosten.

Sachschäden am eigenen Bau werden jedoch nicht abgedeckt. Die Bau­herren­haft­pflichtversicherung leistet nur bei Schäden auf der Baustelle. Für weiterführenden Schutz bietet sich eine Bauleistungsversicherung an.

 

 


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