Frank Thomas Versicherungsmakler Finanz Strategie

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Frank Thomas
 Ver­sicherungs­makler - geprüfter Betriebswirt
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Unfall

Unfall­ver­si­che­rung


 

Ob bei der Gartenarbeit, beim Sport oder im Urlaub: Unfälle können jederzeit und überall passieren.

In den meisten Fällen werden Sie natürlich mit ein paar blauen Flecken davon kommen. Sollten Sie jedoch einmal ernsthaft und dauerhaft verletzt werden, schützt eine private Unfall­ver­si­che­rung Sie und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen - und das rund um die Uhr und weltweit. Sollte Ihnen etwas zustoßen, brauchen Sie sich dann zumindest keine Gedanken um das Geld machen und können sich ganz und gar darauf konzentieren, wieder auf die Beine zu kommen. 

Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie sich persönlich und individuell von uns beraten. Oder fordern Sie über das untenstehende Formular einen Risikocheck zur Unfall­ver­si­che­rung an.
Wir freuen uns auf Sie.


Weitere Informationen zum Thema:

Wann leistet die private Unfall­ver­si­che­rung?

Der Schutz der privaten Unfall­ver­si­che­rung gilt rund um die Uhr und weltweit - unabhängig davon, was Sie gerade tun. Während eine gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung nur Unfälle abdeckt, die am Arbeitsplatz, im Kindergarten oder in der Schule sowie auf den Wegen dorthin und wieder zurück nach Hause passieren, schützt die private Unfall­ver­si­che­rung Sie auch dann, wenn Sie sich in Ihrer Freizeit verletzen.

Was sind die Leistungen der privaten Unfall­ver­si­che­rung?

Im Regelfall besteht die Leistung der Versicherung aus der Auszahlung einer einmaligen und vorab verinbarten Summe, sobald der Versicherte durch Außenwirkung eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung erleidet. Je nach Grad der Invalidität kann sich diese Summe erhöhen - etwa dann, wenn die Folgen des Unfalls so schwerwiegend sind, dass das Heim des Betroffenen behindertengerecht umgebaut werden muss.

Möglich ist auch die Vereinbarung einer lebenslangen Rente bei besonders schweren und dauerhaften Beeinträchtigungen sowie die Auszahlung einer bestimmten Summe an die Hinterbliebenen, sollte ein Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod führen.

Darüber hinaus lassen sich noch weitere Leistungen vereinbaren, wie zum Beispiel die Zahlung eines Krankentagegeldes, das im Fall eines Verdienstausfalls bis zu einem Jahr nach dem Unfalltag gezahlt wird, oder eines Krankenhaustagegeldes, das Sie im Falle eines längeren Krankehausaufenthaltes erhalten.

 

 


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