Fragen? Rufen Sie uns an.
Ein rutschiger Gehweg und schon ist es passiert - ein Fußgänger verletzt sich auf Ihrem Grundstück. Das kann teuer werden.
Insbesondere, wenn Sie ein Haus oder ein Grundstück besitzen, das Sie nicht selbst bewohnen. Denn Sie tragen die Verantwortung dafür, dass weder in Ihrer Immobilie noch auf Ihrem Grundstück ein Dritter zu Schaden kommt. Mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sind Sie in einem solchen Fall versichert.
Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an. Oder rufen Sie uns an und wir beraten Sie persönlich und individuell. Wir freuen uns auf Sie.
Weitere Infos zum Thema:
Diese Police ist vorrangig für Vermieter interessant, da diese für Schäden an Dritten aufkommen müssen, die durch die Vernachlässigung verschiedener Pflichten enstanden sind wie zum Beispiel durch einen nicht geräumten Gehweg im Winter.
Bei Besitzern von Eigenheimen, die ihre Immobilie selbst bewohnen, ist übrigens keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vonnöten, denn hier greift in solchen Fällen die Privathaftpflichtversicherung.