Fragen? Rufen Sie uns an.
Trotz aller Vorsicht: Wenn Ihre Firma unbeabsichtigt die Umwelt schädigt, tragen Sie die Verantwortung für sofortige Abhilfe.
Denn nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) haften Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler für Emissionen oder Vorfälle, die zur Schädigung geschützter Arten und natürlicher Lebensräume (Biodiversität), von Gewässern und Boden führen.
Die Schadenbeseitigungskosten können Ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen. Die Umweltschaden-Haftpflicht bietet Ihnen umfassenden Schutz vor finanziellen Risiken. Sie leistet für Haftpflichtansprüche aufgrund von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Umwelteinwirkungen auf die Umweltmedien Boden, Wasser und Luft entstehen.
Überlassen Sie Ihre betriebliche Existenz nicht glücklichen Umständen. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten.
Weitere Infos zum Thema:
Ein Umweltschaden ist nach europäischem Recht definiert als ein von Menschen ausgehender Schaden für geschützte Arten und den Erhaltungszustand natürlicher Lebensräume, für Gewässer und den Boden. Ausgelöst werden können Umweltschäden durch Betriebsunfälle, Betriebsstörungen und andere Unfälle, aber auch indirekt durch Emissionen ausgelöste Klimaveränderung.
Konkrete Beispiele für Umweltschäden nach dem USchadG sind: