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Fehler sind menschlich und lassen sich nicht vermeiden. Leider haften Selbstständige und Freiberufler für Schäden, die sie durch ihre berufliche Tätigkeit Dritten zufügen, mit ihrem Privatvermögen.
Auch für Fehler von Angestellten oder freien Mitarbeitern können Sie in Anspruch genommen werden. Daher ist es ratsam, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. In speziellen Berufen ist diese Versicherung sogar Pflicht.
Fordern Sie noch heute einen Vergleich an oder lassen Sie sich von unseren kompetenten Experten beraten. Wir freuen uns auf Sie.
Weitere Infos zum Thema:
Unter anderem ist für die folgenden Berufe eine Berufshaftpflichtversicherung vorgesehen:
Für Ärzte und Rechtsanwälte ist die Berufshaftpflichtversicherung in Deutschland sogar verpflichtend.
Im Gegensatz zur Betriebshaftpflichtversicherung, die nur bei solchen Ansprüchen greift, die Dritten aufgrund von Personen- oder Sachschäden verursacht werden sowie bei Vermögensschäden, die aus Personen- oder Sachschäden folgen, schützt die Berufshaftpflicht Sie auch vor Ansprüchen aus reinen Vermögensschäden.