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Kennen Sie das? Eine kleine Unaufmerksamkeit und schon ist es passiert. Eine Vase ist zerbrochen, eine Fensterscheibe zersplittert.
Und nicht nur den Kindern passiert mal ein Missgeschick – auch uns Erwachsenen. Ob kleiner oder großer Verursacher – Sie oder Ihre Kinder sind in der Haftung und müssen den Schaden ersetzen. Egal, wie hoch er ist und ob er aus Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit verursacht wurde. So steht es im Gesetz.
Aber keine Sorge: Die Privathaftpflicht bietet umfassenden Schutz – und zwar für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Sie oder mitversicherte Personen verursacht wurden.
Fordern Sie jetzt einen Vergleich an und berechnen Sie Ihren Beitrag oder rufen Sie uns an und wir beraten Sie persönlich und individuell.
Weitere Informationen zum Thema:
Grundsätzlich sind Sie immer dann haftungspflichtig, wenn Sie Dritten einen Schaden zufügen. Zum Beispiel, wenn Sie …
Man unterscheidet zwischen einer Einzel- und einer Mehrpersonenversicherung. Bei einer Einzelpersonenversicherung ist nur der Versicherungsnehmer allein versichert. Bei Mehrpersonenversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf alle Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in einem gemeinsamen Haushalt leben.